Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) möchte die deutsche Regierung die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen und die Patientenversorgung insgesamt verbessern. Gemeinsam mit den Bundesländern stellt die Bundesregierung in den kommenden Jahren eine Fördersumme von bis zu 4,3 Milliarden EUR zur Verfügung, um derartige Projekte zu finanzieren.

  • Krankenhäuser können noch bis zum 31. Dezember 2021 Bedarfsanträge bei den Ländern einreichen
  • Das Geld wird ab dem 1. Januar 2021 aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) ausgezahlt
  • Länderübergreifende Vorhaben sind möglich
  • Projekte an Hochschulkliniken können mit bis zu 10% des Fördervolumens des jeweiligen Landes bezuschusst werden

Förderungen von Digitalisierungsprojekten

Mit den Mitteln des KHZG sollen Investitionen in eine modernere und bessere Ausstattung zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Krankenhäusern gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise die Verbesserung und Digitalisierung der Dokumentation, Abstimmung und Kommunikation. Produkte von Qaelum können mit bereits vorhandenen oder neuen anderen Systemen die Voraussetzungen für förderfähige Vorhaben (Fördertatbestände) erfüllen.

  • DOSE, unser leistungsfähiges vollautomatisches Dosismanagementsystem
  • FORMS, zur digitalen Dokumentation von Qualitätskontrollen und Abläufen

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